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Volle Erwerbsminderung meint, dass ein Arbeitnehmer in seinem bisherigen oder einem anderen Beruf
nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, egal in welchem Beruf, wird nur als
teilweise erwerbsunfähig eingestuft.
Das hat vor allem finanzielle Konsequenzen:
Wer teilweise erwerbsunfähig ist, erhält nur 50 Prozent der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Wenn überhaupt.
Privat vorsorgen ist also wichtig, um den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit
vorzubeugen. Denn vom Staat ist nicht mehr viel zu erwarten.