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Hallo, ich heiße Elzbieta und arbeite bei der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit als Expertin für Pflanzengesundheit.
Heute möchte ich Ihnen etwas über Pflanzengesundheit erzählen.
Ohne Pflanzen gäbe es kein Leben auf der Erde.
Sie unterstützen alle anderen Lebensformen und versorgen uns mit Sauerstoff und Nahrung.
Da sie so grundlegend für unsere Existenz sind, müssen wir sie schützen.
Die Einschleppung und Verbreitung von Pflanzenschädlingen stellt für Feld- und Gartenfrüchte
eine schwerwiegende Bedrohung dar, die weitreichende Folgen für Wirtschaft,
Gesellschaft und Umwelt haben kann.
Bei diesen Schädlingen kann es sich um Insekten, Pilze, Bakterien, Viren oder andere Organismen handeln.
Meist erfolgt die Einschleppung dieser Schädlinge in zuvor nicht befallene Gebiete
durch den weltweiten Handel.
Tausende nicht einheimischer Organismen gelangen so
jedes Jahr nach Europa und manche davon entwickeln sich zu Schädlingen.
Die Europäische Union hat eine Reihe von Schutzmaßnahmen
gegen die Einschleppung potenziell schädlicher Spezies entwickelt.
Einige Schadorganismen sind in der EU verboten.
Einige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse müssen Behandlungen oder
Kontrollen unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie frei von Schädlingen sind,
bevor sie importiert werden können.
Andere müssen vor ihrer Einführung in die EU in Quarantäne.
Es gibt ein System von Zertifikaten und Pflanzenpässen, das gewährleisten
soll, dass nur genehmigte Waren auf den EU-Markt gelangen.
Und falls ein Schadorganismus trotzdem in die EU gelangt, werden *** zu seiner Ausrottung unternommen.
Alle diese Sicherheitsmaßnahmen basieren auf einer wissenschaftlichen Bewertung
der Risiken, die von den betreffenden Organismen ausgehen,
– und hier kommt die EFSA ins Spiel.
Die Pflanzengesundheitsexperten der EFSA bewerten nämlich,
ob in Betracht gezogen werden sollte, einen Schädling in die
EU-Liste der Schadorganismen aufzunehmen.
oder ob eine andere Maßnahme erforderlich ist.
Z.B ersuchte die Europäische Kommission
die EFSA, eine Risikoanalyse zu prüfen, die vom Vereinigten Königreich zu der
Bedrohung durch einen als Eichenprozessionsspinner bezeichneten Pflanzenschädling vorgelegt wurde.
Unsere Sachverständigen kamen zu dem Schluss, dass der Nachtfalter für die Aufnahme
in die Liste der Schadorganismen in Betracht gezogen werden sollte.
In einem anderen Fall bat ein Nicht-EU-Staat um die Überprüfung der Kontrollmaßnahmen
für die Ausfuhr im Zusammenhang mit einem Pilz,
der die Weizenkrankheit Karnal bunt, den indischen Weizenbrand, verursacht.
Die EFSA wertete die vorliegenden Daten aus und empfahl,
die Kontrollmaßnahmen nicht zu lockern.
Die EFSA hat Dutzende derartiger Gutachten zu Pflanzenschädlingen veröffentlicht,
vom Kiefernfadenwurm, der Nadelwälder zerstören kann,
bis hin zur Apfelschnecke, die Ökosysteme von Feuchtgebieten
sowie Nutzpflanzen wie Reis verwüsten kann.
Es ist das System strikter Kontrollen und Schutzmaßnahmen,
das untermauert durch die wissenschaftliche Arbeit der EFSA
dafür sorgt, dass sich die Europäer auch künftig an gesunden Lebensmitteln,
Wäldern, Gärten und Pflanzen in ihrer natürlichen Umgebung erfreuen können.