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Also das Ergebnis der Volksabstimmung war, dass das Land den Finanzierungsvertrag nicht kündigt. Die Landesregierung begleitet Stuttgart 21 kritisch konstruktiv. Sie erfüllt ihre vertraglichen Verpflichtungen und beginnt keine Ausstiegsdebatte. Und es ist so, dass derzeit nicht nur eine Vertrauenskrise herrscht, weil die Mehrkosten uns im Zeitraum von sechs Wochen mitgeteilt wurden und in dem entsprechenden Lenkungsausschuss davon noch nicht die Rede ist. Es besteht auch nicht nur eine Vertrauens-, es besteht auch eine Finanzierungskrise, denn alle, Bund, Land, Stadt und Verbandsregionen wollen nicht mehr zahlen. Und der Kabinettsbeschluss vom 13. September gilt uneingeschränkt. Das Land wird sich an Mehrkosten über dem Anteil von maximal 930 Millionen Euro hinaus nicht beteiligen.
Dieser Kabinettsbeschluss fand vor der Volksabstimmung statt. Das ist ganz entscheidend wichtig. Es gab Abstimmungskampf, kurz zusammengefasste Broschüre mit zehn Pro- und zehn Kontrapunkten. Dagegen der Kabinettsbeschluss zum Kostendeckel ist Regierungshandeln und fand vor der Volksabstimmung statt. In der Regierung sind bekanntlich Befürworter und Gegner des Projektes gemeinsam versammelt gewesen bis zur Volksabstimmung. Das heißt, dieser Kostendeckel ist einmüttig vorher beschlossen worden und er ist somit Grundlage dessen auf dem die Volksabstimmung stattgefunden hat. Das wussten alle, auch die Bahn. Es war also sozusagen das Konditionierte an dem ganzen Verfahren.
Und dass die Bahn nun formal die Sprechklausel gezogen hat, zeigt den Ernst der Lage. Sie hat erkannt, dass sie mit Stuttgart 21 in einer Finanzierungskrise steckt. Und das müssen wir überwinden und wir brauchen also klare Beschlüsse dazu, wer Mehrkosten trägt. Das Land hat da eine klare Haltung. Aber darüber zu reden mit der Bahn ist deswegen erforderlich, weil auch die zugesagten Kosten wir ja nur dann beisteuern können, wenn gesichert ist, dass das Projekt auch technisch und finanziell durchfinanziert ist, das heißt, dass es gebaut wird. Da müssen wir ja sicher sein, bevor wir da weiter Geld reinstecken. Ich will nochmal sagen, diese 930 Millionen sind eine freiwillige Leistung des Landes, die wir vertraglich zugesagt haben. Es ist eine freiwillige Leistung des Landes. Deswegen kann das Bauen von Schienen und Bahnhöfen und so weiter nicht Aufgabe der Länder sein, sondern des Bundes und der Bahn. Es ist eine freiwillige Leistung, zu der wir uns allerdings vertraglich verpflichtet haben, und folglich kann es, das ist unsere Interpretation der Sprechklausel, keine Nachschusspflicht geben.
Also deswegen kann ich aber auch nicht zulassen, dass mal einfach weitergebaut wird. Und dann ist nicht klar, wie es weiter finanziert ist. Das ist sozusagen das Hintergrundrauschen von BER. Man kann von niemandem verlangen, dass er sich sehenden Auges in ein Desaster führen lässt. Das muss wirklich jeder einsehen. Insofern muss man da jetzt sozusagen über das, was ich gesagt habe, auch nichts herbeireden. Wir stehen jetzt zum Projekt, aber es ist ganz normal, dass bei solchen Projekt klar sein muss, wie es durchfinanziert werden. Nach dem Debakel, das wir mit der Elbphilharmonie und dem Flughafen in Berlin haben. Da geht es glaube ich inzwischen um etwas mehr als die Einzelprojekte. Es geht um ein Vertrauen in die Bundesrepublik Deutschland, dass sie in der Lage ist mit ihren Ingenieuren und mit ihren Finanzierung Großprojekte wirklich zu stemmen und zur Befriedigung zu bauen.