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Meine Damen und Herren, uns liegt jetzt der Beschluss des Aufsichtsrats in fünf kurzen Punkten vor. Ich möchte es nochmal wiederholen, ich kann Ihnen nur eine erste Stellungnahme dazu geben. Vertiefe Bewertungen dieses Beschlusses können wir Ihnen erst geben, wenn wir das geprüft haben. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben.
Also wir nehmen diesen Beschluss des Aufsichtsrates zur Kenntnis, der den Kostenrahmen ja erweitert um 2 Milliarden. Selbstverständlich ist die Landesregierung zu Gesprächen im Rahmen der Sprechklausel bereit, um Klarheit über die weitere Finanzierung zu bekommen. Allerdings bedeutet dies natürlich keine Verpflichtung zur Übernahme weiterer freiwilliger Finanzierungsbeiträge. Sondern aus Sicht der Landesregierung ist klar, die Bahn muss alle Mehrkosten tragen, da sie Bauherrin ist. Es ist Aufgabe der Bahn und des Bundes und nicht des Landes, funktionierende Bahnhöfe zu bauen.
Wir haben uns da zu einer Zuwendung vertraglich verpflichtet mit 930 Millionen, dazu stehen wir selbstverständlich. Daraus resultiert eine freiwillige Leistung, zu der wir uns vertraglich verpflichtet haben, aber daraus kann keine Nachschusspflicht für Mehrkosten folgen. Und deswegen darf ich eben nochmal an diesen Beschluss erinnern den wir einstimmig gefasst haben.
Über die angedrohte Klage habe ich mich allerdings sehr gewundert. In der Sache sehen wir solch einer Klage außerordentlich gelassen entgegen. Aber für hilfreich halte ich das in keiner Weise. Ich denke, man baut keinen Bahnhof vor Gericht. Und deswegen wäre, es glaube ich, angesagt, und das wird Thema dann im Lenkungskreis sein, diese Fragen wirklich zu klären mit der Hoffnung, dass die Bahn von solchen Klagen absieht. Sollte sie das nicht tun, sehen wir dem, wie gesagt, gelassen entgegen und ich halte das für einigermaßen Säbelrasseln. Das hat mich nicht beeindruckt.
Ich kann mich den Worten von Herrn Ministerpräsident nur anschließen. Will einfach festhalten:
1. Es ist gut, dass die Bahn sich zu ihren vertraglichen Verpflichtungen bekennt. Sie muss nämlich als Bauherrin die Verantwortung für die Mehrkosten übernehmen.
2. Wir sind vertraglich verpflichtet, unseren festen Beitrag von 930 Millionen zu leisten. Das tun wir selbstverständlich.
3. Die Bahn ist verpflichtet, einen leistungsfähigen Bahnknoten in Stuttgart zu bauen. Das halten wir für eine Selbstverständlichkeit ,eine vertragliche Verpflichtungen an die sich die Bahn gebunden fühlt. Mehrkosten hin oder her, es ist Aufgabe der Bahn, nach den vertraglichen Grundlagen einen solchen leistungsfähigen Bahnknoten abzuliefern, in dem zeitlichen und finanziellen Rahmen der dem Finanzierungsvertrag zugrunde liegt.
Und ich will nochmal mich anschließen an die Einschätzung von Herrn Kretschmann, dass wir möglichen Klagen sehr gelassen entgegensehen. Unsere Rechtsposition ist gut und klar und die Bahn muss sich einfach fragen lassen, ob es sinnvoll ist, wenn man gemeinsam ein Projekt weiterführen will, und die Bahn hat ja heute mit der Fortführung beschlossen, ob man dies dann vor Gericht austrägt oder ob man nicht andere Wege dazu findet. Aber das wird dann Angelegenheit der Bahn sein, dieses weiter zu bewerten.