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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) leistet unabhängige wissenschaftliche Beratung zur Risikobewertung.
Diese richtet sich an Entscheidungsträger in der gesamten EU, die zuständig sind für die Regulierung in den Bereichen
Lebens- und Futtermittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit.
Bei ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit arbeitet die EFSA eng mit verschiedenen Organisationen in der EU zusammen.
Die Auslagerung wissenschaftlicher Arbeiten ist für die EFSA äußerst wichtig. Sie ermöglicht uns,
auf hochkarätiges und unabhängiges Fachwissen in der gesamten EU zuzugreifen,
und dies auf faire und transparente Weise. Hierzu hat die EFSA in den vergangenen
Jahren die Mittel für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Organisationen
in den Mitgliedstaaten erhöht.
Gemäß ihrer Gründungsverordnung erfolgt die Auslagerung wissenschaftlicher Tätigkeiten der
EFSA durch die Vergabe von Finanzhilfen und öffentlichen Aufträgen.
Bei Finanzhilfen handelt es sich um finanzielle Zuschüsse an Organisationen, die die EFSA mit der Durchführung
bestimmter Projekte in ihrem Aufgabenbereich betraut.
Organisationen, die für eine finanzielle Unterstützung infrage kommen, müssen
gemäß der EFSA-Gründungsverordnung in einer Liste einschlägiger Organisationen aufgeführt sein,
dem sog. Verzeichnis nach Artikel 36. Dieses wird von der EFSA regelmäßig um Organisationen ergänzt,
die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden. Im Verzeichnis aufgeführte Organisationen können an den
Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen teilnehmen, die auf der EFSA-Website ausgeschrieben sind.
Wissenschaftliche Dienstleistungen hingegen beschafft die EFSA im Rahmen öffentlicher EU-Vergabeverfahren.
Hierbei stützt sich die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht auf eine Liste einschlägiger Organisationen.
Alle Organisationen in der EU, die die Anforderungen einer auf der EFSA-Website
und im Amtsblatt der EU veröffentlichten Ausschreibung erfüllen,
dürfen ein Angebot abgeben.
Die Zusammenarbeit mit Organisationen über Finanzhilfen und öffentliche Aufträge
bietet der EFSA sowie den Empfängern der Leistungen zahlreiche Vorteile.
Die Tätigkeiten, die wir für die EFSA durchführen, leisten einen Beitrag zur deren wissenschaftlichen Arbeit
und erhöhen selbstverständlich unsere Sichtbarkeit in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft.
Durch die Teilnahme an Finanzhilfe- und Auftragsvergaben können wir unsere Kompetenzen erweitern,
Partnerschaften aufbauen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit stärken.
Wir verfügen zwar über eigene Mittel, nutzen jedoch auch diese zusätzliche Fördermöglichkeit.
Ich würde allen, die im Aufgabenbereich der EFSA tätig sind, empfehlen,
sich um eine Finanzhilfe oder Auftragsvergabe der EFSA zu bewerben.
Was die Finanzhilfen betrifft, erleichtert das Verzeichnis nach Artikel 36 auch die
Vernetzung zwischen aufgeführten Organisationen. Dank einer Suchfunktion können diese schnell
und einfach mögliche Partner in anderen Ländern oder mit komplementärem Fachwissen finden.
Die Arbeiten, die wir mittels Finanzhilfen und öffentlichen Aufträgen auslagern, sind wesentlich für die Erstellung
wissenschaftlicher Gutachten der EFSA. Daher möchten wir alle Organisationen im Aufgabenbereich der EFSA ermutigen,
sich an den Aufrufen zur Vergabe von Finanzhilfen und Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu beteiligen.
Bitte besuchen Sie regelmäßig die Website der EFSA. Dort finden Sie alle Aufrufe zur Vergabe von Finanzhilfen
sowie Ausschreibungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge.