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Ja, wir haben das auf zwei Ebenen geändert: Erstens mal können sich gleichgeschlechtliche Paare genauso im Standesamtszimmer quasi trauen lassen wie andere auch und müssen jetzt nicht in irgendein Hinterzimmer eines Landratsamtes gehen. Damit haben wir eine klare Diskriminierung beseitigt, einfach auch öffentlich. Und die Leute wollen ja eine Partnerschaft in einem würdigen und schönen Rahmen begehen. Das war das Erste. Das Wichtigere natürlich: Wir haben echte Diskriminierung, die wirklich auch materiell wichtig ist bei der ganzen Frage. Dass zum Beispiel jetzt beamtete gleichgeschlechtliche Partner in der Hinterbliebenenversorgung, der Beihilfe, also in wichtigen Fragen, gleich behandelt werden wie Verheiratete - das war schon eine schwere Diskriminierung, die wir jetzt beseitigt haben.
Es ist einfach ein Auftrag des Grundgesetzes. Das Grundgesetz baut auf der Menschenwürde jedes Menschen auf, das ist eine großartige Architektur. Und der verleihen wir jetzt auch bei den Homosexuellen Wirkung und setzen das durch. Das, finde ich, ist ganz wichtig, weil: Diskriminierung hat in einer modernen Gesellschaft nichts zu suchen.
Ja, völlig richtig. In solchen Fragen, also alles was die persönliche Lebensführung betrifft, muss der Mensch frei sein. Das macht ja den Charme einer modernen Verfassungsordnung aus. Und das ist jetzt hiermit wirklich klar gewährleistet. Insofern ist Pluralität in unserer Verfassungsordnung vorgesehen und der wird jetzt sozusagen zum Recht verholfen. Sie wird Normalität auch in Baden-Württemberg.