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Das Gesetz definiert: Arbeitsunfähig ist, wer wegen vorübergehender körperlicher oder
geistiger Leistungseinschränkungen seine derzeitige Erwerbstätigkeit nicht ausüben
kann.
Wer krank wird, braucht eine temporäre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, den sogenannten gelben Schein.
Den muss er sofort an den Arbeitgeber weiterleiten: Schlamperei kostet schlimmstenfalls den Job.
Die ersten sechs Wochen einer Krankheit oder Verletzung zahlt der Arbeitgeber den Lohn
in voller Höhe.
Danach übernimmt die Krankenversicherung:
Bis zu 78 Wochen lang werden maximal 90 % des normalen Nettogehalts als Krankengeld überwiesen.
Wichtig ist, auch alle Folgebescheinigungen zeitnah bei Arbeitgeber und Krankenkasse einzureichen.
Andernfalls drohen Abmahnungen oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Besonders riskant sind häufige Krankmeldungen in der Probezeit oder wenn bereits eine Abmahnung
vorliegt.