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Die heutige Erwerbsminderungsrente ist gewissermaßen alles, was vom 2001 abgeschafften staatlichen
Berufsunfähigkeitsschutz übrig ist.
Im Vergleich zur privaten BU ist sie schwerer zu erlangen. Außerdem ist sie wesentlich
niedriger.
Nur, wer in den letzten 60 Monaten mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche
Rentenkasse geleistet hat, hat überhaupt einen Anspruch auf die kleine Rente vom Staat.
Berufseinsteiger haben also, deutlich gesagt, meist keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung
im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Eine Ausnahme gibt es: Wer durch einen Arbeitsunfall berufsunfähig wird, kann auch mit weniger
Beitragsmonaten Erwerbsminderungsrente beziehen.
Beitragsmonate werden auch für die Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst und Zeiten aus einem
Versorgungsausgleich angerechnet.
Um die volle staatliche Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man fast komplett erwerbsunfähig
sein.
Für die private BU-Rente genügt eine 50prozentige Berufsunfähigkeit.