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Dann müssen sie in der Regel nochmal zum Notar. Also beim Notar waren sie irgendwo
dazwischen und dann muss diese Grundschuld bestellt werden, das heißt das ist praktisch
die Absicherung für die Bank, dass die ihr Geld irgendwann auch wieder kriegt. [Schnitt]
Sie kaufen ein Haus da ist ein Grundstück dabei und dann wird in der Regel eine Grundschuld...
Eine Sicherheit, dass die Bank weiß, oder alle anderen auch wissen, das Grundstück
ist belastet. So, früher war das so, in dem Kaufvertrag gab es Vollmachten, ja wo die
Notariatsangestellten das für sie erledigen konnten, und durften. Es gibt auch noch einige
Notariate, speziell in Hamburg, die das immer noch so machen. Das dürfen die eigentlich
nicht mehr, aber sie machen es trotzdem, weil denen das zu viel Arbeit ist oder sie da keine
*** haben oder wie auch immer. Aber rein, von den Notarkammern ist es so vorgesehen,
dass sie mit diesem Formular, das sind in der Regel 3 -- 4 Seiten, da steht nochmal
genau drin, was die Bank für Ansprüche hat und und und, dann müssen sie nochmal zum
Notar gehen und das nochmal unterschreiben und der liest ihnen das alles nochmal vor
und das ist fast noch mehr Fach-Chinesisch als das, was im Kaufvertrag drin steht. Und
dann wird diese Grundschuld eingetragen ins Grundbuch. Jede Stadt hat ein Grundbuchamt
oder jede größere oder der Landkreis und dort werden sie dann auch irgendwann als Eigentümer
eingetragen. [Schnitt] Vielleicht noch ganz kurz zur Grundschuld: Das haben die meisten
Kunden früher nicht mitbekommen, weil das wie gesagt durch Notariatsangestellte in Vollmacht
gemacht wurde. Da steht in diesen Grundschuldbestellungsunterlagen meistens etwas von einem Zins von 16, 18 oder
sogar 20 Prozent. Da fallen die meisten Kunden erst mal tot um und sagen „Ahh, aber ich
hab doch zu 5 Prozent abgeschlossen, wieso soll ich denn jetzt 16, 18 oder sogar 20 Prozent
zahlen?" Das ist ja praktisch nur ein theoretischer Zinssatz, für den Fall, dass sie ihre Raten
nicht zahlen sollten, die Bank dann ins Zwangsversteigerungsverfahren geht, dann dürfen die praktisch von dem ersten
Tag diese 16, 18, 20 Prozent berechnen, weil dieses ganze Zwangsversteigerungsverfahren
ein tierischer Aufwand ist. Da muss ein Gutachter bestellt werden und und und, das ist also
von der Verwaltung her wahnsinnig teuer und um sich dieses Geld eben zu sichern, wird
die Grundschuld mit 16, 18, 20 Prozent eingetragen.